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(Keystone)

Seilziehen um neue Steuerabkommen

Paraphieren, unterzeichnen, ratifizieren?

Bei der Aushandlung internationaler Abkommen gibt es verschiedene Etappen. In der Regel werden Vereinbarungen zunächst von Fachleuten ausgehandelt und von ihnen paraphiert.

In der Diskussion um die Lockerung des Schweizer Bankgeheimnisses war und ist immer wieder von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu lesen, die nun neu ausgehandelt werden müssten.

Ein DBA wird immer nur mit einem anderen Land abgeschlossen. Dabei können sich die einzelnen Steuerabkommen in Details voneinander unterscheiden. Grundlegende Idee der Abkommen ist es zu vermeiden, dass Bürger des einen Staates, die im anderen Einkünfte erzielen, in beiden Ländern voll besteuert werden. Betroffen davon sind beispielsweise Grenzgänger.

Informationsaustausch in Steuerfragen geregelt
Geregelt wird in den Abkommen aber auch, ob und in welcher Form beide Länder sich gegenseitig Amtshilfe in Steuerfragen leisten. Damit wird in den einzelnen DBA de facto definiert, wie stark das Schweizer Bankgeheimnis in Steuerfragen aufgeweicht wird.

Solche bilateralen Abkommen hat die Schweiz - nach alten Vorgaben - mit rund 70 Staaten abgeschlossen. Als Vorlage dienten dabei Musterabkommen, die die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) 1977 verabschiedet hatte - im Fall der Schweiz mit dem Vorbehalt, Amtshilfe nur in Fällen von Steuerbetrug zu leisten.

Da die Schweiz künftig auch bei Steuerhinterziehung und nicht mehr nur bei Steuerbetrug Amtshilfe anbietet, müssen alle Doppelbesteuerungsabkommen neu ausgehandelt werden.

OECD-Vorgaben werden nun erfüllt
Die Abkommen, die nun neu ausgehandelt werden, entsprechen den Grundsätzen der OECD also voll und ganz.

Bisher (Stand 10. Juni 2010) hat der Bundesrat 15 neu verhandelte DBA mit anderen Staaten paraphiert, darunter mit Japan, den USA und Grossbritannien. Die Verhandlungen mit weiteren Ländern sind im Gange.

Volk hat das letzte Wort
Sowohl National- als auch Ständerat haben den ersten zehn der neu ausgehandelten Abkommen bereits zugestimmt. Es sind dies die DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Mexiko Österreich, Norwegen, Finnland, Luxemburg und Katar.

Alle DBA unterliegen dem fakultativen Referendum. Verlangen also 50'000 Stimmbürgerinnen und -bürger eine Volksabstimmung kommt das entsprechende Abkommen an die Urne.

Erst nach Ablauf der dreimonatigen Referendumsfrist, respektive nach Zustimmung des Volkes, können die Abkommen unterzeichnet werden und in Kraft treten. Bis dahin gilt das Regime nach den alten DBA. (pet/acd)


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In Kürze: Die OECD-Standards

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, der auch die Schweiz angehört, hat ab 1998 Standards gegen «schädliche Steuerpraktiken» erarbeitet, die sie international durchsetzen will.

Demnach müssen für die Besteuerung relevante Informationen «zu Transparenz und Auskunftsaustausch» zugänglich sein, und zwar auch dann, wenn noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die Informationen wie etwa Bankinformationen und Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften müssen ausländischen Finanzbehörden auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden.

Es braucht also konkrete Anfragen ausländischer Steuerbehörden. Ein automatischer Informationsaustausch ist nicht vorgesehen.

Die OECD hat Musterabkommen erarbeitet, die weltweit als Basis für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen gelten. (acd, sda)

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