Espresso vom Mittwoch, 28.7.2010, 08.20 Uhr
«Espresso»-Hörer Markus Mandlehr hat dieses Jahr viel gearbeitet. Dabei haben sich viele Überstunden angesammelt. Nun möchte Herr Mandlehr diese als Freitage beziehen. Sein Arbeitgeber sagt jedoch, dies sei nicht möglich. Herr Mandler befürchtet, dass die Überstunden Ende Jahr verfallen.
Espresso vom Mittwoch, 7.7.2010, 08.20 Uhr
«Espresso»-Hörerin Monika Läderach ist im Stundenlohn angestellt. Obwohl ihr Arbeitgeber behauptet, er habe ihre Löhne ausbezahlt, wartet sie seit Monaten vergeblich auf ihr Geld. Nun reagiert ihr Chef auch nicht mehr auf Telefone und Briefe. «Wie komme ich an mein Geld?», fragt Frau Läderach.
Espresso vom Mittwoch, 9.6.2010, 08.20 Uhr
Der Ehemann von «Espresso»-Hörerin Romilda Kohler hat sich in den Ferien eine Verletzung zugezogen. Die Ferien in den Bergen mussten sie abbrechen, den Rest der Ferien kümmerte sich Frau Kohler um ihren Mann.
Espresso vom Mittwoch, 2.6.2010, 08.20 Uhr
Die Tochter von «Espresso»-Hörerin Christa Müller aus St. Gallen hat sich Ende letzten Jahres für diesen Sommer eine Lehrstelle ergattert. In der Zwischenzeit hat sie jedoch auch die Aufnahmeprüfung für die Mittelschule bestanden. Sie würde nun gerne statt der Lehre die Mittelschule absolvieren. Frau Müller fragt sich, ob die Tochter einfach so vom Lehrvertrag zurücktreten kann.
Espresso vom Mittwoch, 21.4.2010, 08.20 Uhr
Viele Angestellte sind auch nach Feierabend für ihren Chef oder für Kunden erreichbar. Dies, obwohl sie dies gar nicht müssten. In vielen Fällen ist die Erreichbarkeit per Handy oder E-Mail in der Freizeit nämlich gar nicht geregelt.In der Wirtschaftskrise bangen viele Arbeitnehmer um ihre Stelle. Laut der Gewerkschaft Unia gibt es Fälle, in denen Arbeitgeber diese Situation ausnutzen und ihre Angestellten auch in der Freizeit arbeiten lassen - ohne entsprechende Entlohnung. Dies führe zu Frust und Überlastung der Arbeitnehmer.
Espresso vom Mittwoch, 14.4.2010, 08.20 Uhr
«Espresso»-Hörer Felix Müller leistet seinen Dienst im Zivilschutz. Gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) erhält sein Arbeitgeber 80 Prozent des Lohns, dafür zahlt er dieser Felix Müller den normalen Lohn. Felix Müller ist überzeugt davon, dass ihm auch für die geleisteten Zivilschutzdiensttage am Wochenende eine Entschädigung zusteht. Sein Arbeitgeber ist anderer Meinung.
Espresso vom Mittwoch, 17.3.2010, 08.20 Uhr
«Espresso»-Hörer Oliver Keller hat einen Parkplatz vermietet. Nun braucht er diesen für sich selber. Deshalb hat er dem Mieter eine Kündigung zugestellt -per eingeschriebenen Brief. Der Mieter reagiert aber nicht auf die Kündigung. Und auch nicht auf einen zweiten und dritten eingeschriebene Kündigungsbrief. Herr Keller erreicht den Mieter auch sonst nicht. «Was muss oder kann ich noch tun?», fragt der Hörer.
Espresso vom Mittwoch, 3.3.2010, 08.20 Uhr
«Espresso» Hörer Daniel Ruppen kennt einen Lehrling, der seinen Lohn immer erst am fünften oder sechsten Tag des Folgemonats erhält. Im Vertrag des Lehrlings steht darüber nichts. Nun fragt sich Herr Ruppen, ob der Lehrbetrieb mit den späten Lohnzahlungen korrekt handelt.Nein, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Das Arbeitsrecht schreibt klar vor, dass der Lohn jeweils bis Ende des laufenden Monats ausbezahlt sein muss. Und zwar nicht nur für Lehrlinge, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Espresso vom Mittwoch, 16.12.2009, 08.20 Uhr
«Espresso»-Hörer Beat Pister arbeitet schon mehrere Jahre in der gleichen Firma. Er ist dort temporär angestellt. Auf seiner Lohnabrechnung steht, dass er für Krankheitsausfälle selber aufkommen muss. «Habe ich bei Krankheit tatsächlich keinen Anspruch auf Lohn?», fragt Beat Pister.Doch, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Lohnausfälle wegen Krankheit sind bei einer temporären Anstellung gedeckt. Auch wer über einen Personal-Verleiher angestellt ist, hat im Krankheitsfall für eine gewisse Zeit Anspruch auf Lohn.Allerdings kann dieses Geld auch im Stundenlohn inbegriffen sein. Dann sollte der Arbeitnehmer unbedingt eine Krankentaggeld-Versicherung abschliessen, die ihm im Falle einer Krankheit den Lohn weiter bezahlt.
Espresso vom Mittwoch, 18.11.2009, 08.20 Uhr
«Espresso»-Hörerin Johanna Brun bekommt an ihrem Arbeitsort oft Briefpost. Diese wird meist vom Sekretariat geöffnet.«Ist das erlaubt?», fragt Frau Brun.Kommt drauf an, wo ihr Name in der Adresse steht, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Wenn der Name der Hörerin zuerst steht und erst dann der Name Firma, dann darf der Brief nur von Frau Brun geöffnet werden.