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Chat-Protokoll

Administrator um 10.42 Uhr:
Leider war es in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich auf alle Fragen individuell zu Antworten. Viele Antworten finden Sie jedoch auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung www.ezv.admin.ch.

Folgende Zollkreisdirektionen geben auch telefonisch Auskunft:
Basel: 061 287 12 87
Schaffhausen: 052 633 11 11
Genf: 022 747 72 72
Lugano: 091 910 48 11
R. Macciacchini um 09.58 Uhr:
Mit welchem Betrag der MwSt. und Zollgebühren muss man bei einem Einkauf von einem Haushaltgerät aus D im Wert von Euro 2'500.00 rechnen? Vielen Dank für Ihre geschätzte Antort?
HansPeter um 09.27 Uhr:
Wenn ich spätabends über einen unbesetzten Zollübergang fahre, habe ich die Möglichkeit, mittels Formular meiner Verzollungspflicht nachzukommen. Wie kriege ich die (deutsche) MwSt zurück ohne Stempel des Zolls?
Anne-Sibylle Frey um 09.25 Uhr:
Habe die Sendung verpasst - aber eine Frage: Möchte ein Bild von einem Freund aus De, das ich eingerahmt habe - nach 15 Jahren zu ihm nach De bringen. Muss ich das am Zoll melden? Vielen Dank für eine Antwort ASF


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrte Frau Frey

Ich empfehle Ihnen grundsätzlich alle Waren anzumelden, die Sie mitführen und dem Zöllner zu erklären, was es mit dem Bild auf sich hat.
Leuthold Romy um 09.19 Uhr:
Wir haben Ende März 2010 in St. Anton 2 Paar neue Skier gekauft. Anfangs April sind wir zurück in die Schweiz und wir haben die Papiere von Euro 668.-- am Zoll abgestempelt und am Schweizerzoll die Mehrwersteuer bezahlt. Danach habe ich im vorgedruckten Covert die Belege eingesandt und bis heute keine Geld zurückerhalten. Was kann ich tun ? Vom Sportgschäft habe ich noch ein Beleg des bezahlten Preises.
T. Bruderer um 09.19 Uhr:
Zur Frage: Wenn wir vom Ausland in die Schweiz einreisen, und haben Waren dabei, (alles im erlaubten Bereich) und der Zöller fragt nur, haben sie Waren dabei, müssen wir antworten
mit ja oder nein. Nein keine zollpflichtigen Waren, alles erlaubte Sachen, oder müssen wir ihm die Antwort geben "ja alles erlaubte Waren". bzw. nichts zu verzollen.
Vielen Dank für ihre Anwort:
Buci um 09.16 Uhr:
Orchideen aus Thailand.
Damit meine ich etz nicht die mit langen Haaren und dunklen Augen. ;-)
Auf Märkten aber auch in Flughäfen kann man Orchideenblüten in Kartons kaufen. Diese stecken meist einzeln in kleinen Wassergefässen und halten mehrere Wochen.
Mir wurde gesagt, dass die Einfuhr von Orchideen verboten sei. Allerdings hatte ich deshalb noch nie Probleme am Zoll. Vielleicht hatte ich auch nur Glück!
Wie ist das etz genau? Danke für ihre Antwort.
Agnetha Stenlund um 09.14 Uhr:
Hallo Attila, ich habe zufaellig am Radio gehoert, dass du als Experte am Chat bist.
Waere schoen mal was von dir zu hoeren. Gruss Agnetha (und Familie) gnethi@gmx.ch
Markus Abegg um 09.13 Uhr:
Kann ich an einem Sonntag auf der Rückreise aus den Ferien in Deutschland einen Vogelkäfig verzollen, welchen ich mir dort kaufen möchte, da in der CH nicht erhältlich oder geht dies nur an einem Wochentag?
Eleni Papatheodorou um 09.12 Uhr:
Wenn ich hier Möbel einkaufe und die für meine Verwandten in Griechenland mitnehmen will, darf ich sie einfach so ausführen?
Fritz Stüssi, 8775 Luchsingen um 09.09 Uhr:
Der Zöllner in Chiassoi fragt mich:"Haben Sie etwas gekauft?" Ich artworte: " nein" Habe aber 12 Flaschen Rotwein im Kofferraum, die mir meine Schwägerin geschenkt hat. Habe ich mich strafbar gemacht?
Bruno Bopp um 09.07 Uhr:
Ich habe für den Betrag von € 50.-- Batterien in Deutschland bestellt. DHL schickt mir nun eine Rechnung in der Höhe von Fr. 55.-- für Zoll (5.--) u. Bearbeitung. Warum gilt hier nicht die Einfuhr-Freibetragsgrenze von Fr. 300.--? Besten Dank!
Borer Sandra um 09.06 Uhr:
Letzten Herbst waren wir in Weil, hatten ca. 50Euro Mehrwertsteuer zugute. Haben auch 12Fl. Wein am Schweizer Zoll verzollt. Am DE-Zoll haben sie mir den Stempel nicht gültiger Ausweis auf die Rechnung gedrückt. War abgelaufen, aber ich war gut erkennbar. Hätte ich trotzdem die Mwst. zurückerhalten? Jetzt wäre es sowieso zuspät. Vielen Dank.
Ursula Morgenthaler um 09.04 Uhr:
Ende März war ich in Lyon, habe einige Kleider eingekauft und beim Zoll auch deklariert. Für die finanziellen Transaktionen habe ich meine Kreditkarte angegeben. Vom Schweizer Zoll wurde ich auch umgehend belastet. Hingegen die Rückvergütung vom französischen Zoll ist immer noch hängig.
Was kann ich da machen und wo muss ich mich erkundigenen damit sie mir diese Taxen zurückbezahlen?
Markus Brasche um 09.03 Uhr:
Ich habe für gewisse Einfuhren aus Deutschland eine grenznahe Postadresse, um die EInfuhr gleich selber zu machen, in diesem Fall am Zollamt Grenzach. Nun hat man mir kürzlich auf Anfrage mitgeteilt, dort würden nur Einfuhren im Umkreis von wenn ich mich richtig erinnere 30 Km gemacht, ansonsten müsse ich über das Autobahnzollamt Weil am Rhein einführen und deklarieren.
Ich fühle mich da als ehrlicher Schweizer bei der Einfuhr mit solchen Rgelungen richitggehend vor den Kopf gestossen.
Können Sie diese konsumentenfeindliche Regelung bestätigen, oder gibt es doch einfachere legitime
Claudia Hug um 09.02 Uhr:
Wir fahren zu viert (2 Erwachsene / 2 Kinder )nach Italien wie viele Würste und Fleisch dürfen wir mitnehmen?
Wieviel Essen und Alkohol dürften wir mitnehmen?
Miriam Dettli um 09.01 Uhr:
Guten Morgen
Wie ist es mit dem Verzollen, wenn ich mit dem Zug z.B. von Milano nach Zürich fahre? Es kommen ja nicht immer Grenzwächter... Müsste ich jetzt also in Chiasso aussteigen und ins Zollbüro gehen (wohlverstanden mit schwerem Gepäck mit dem man eigentlich am liebsten nur in einen Zug steigen würde und nicht gerne umsteigt, weil es extrem umständlich ist) und dann mit dem nächsten Zug nach Zürich fahren?
Vielen Dank für die Antwort
Andrée Piberhofer um 09.01 Uhr:
muss man eine gewisse Zeitdauer im Ausland verbringen, um zollfrei Waren einführen zu können?
Schoeb Walter um 09.00 Uhr:
Daf ich aus Italien unvergorene / abgestielte Traubenbeeren in Fässern einführen. Wenn Ja wie viel in Kg / zu welchem Ansatz
Doris Schweingruber, Gurmels um 08.55 Uhr:
Mein neuer Occasions-Wohnwagen will ich in Holland kaufen und ihn in die Schweiz einführen. Wie muss ich da vorgehen? Ich werde zwei Grenzen passieren müssen. Was habe ich an der holländisch/französischen Grenze zu erledigen und was an der Schweizer Grenze. Kostenpunkt des Wohnwagens: zwischen 6000 und 7000 Franken. Vielen Dank.
Christa Kech um 08.54 Uhr:
Gibt es ein Merkblatt für Ein- und Ausfuhr von Waren?
Rolf Haas um 08.53 Uhr:
Meine Frau stammt vom grenznahen Inzlingen (Basel-Riehen) und wir haben immer noch etliche gepflegte grosse Apfelbäume. Plötzlich sind die Früchte reif und sollen geerntet werden (auch Fremde bedienen sich am Streuobst, leider). Mit 4-6 vollen Kisten wollen wir über den Zoll und immer dasselbe Theater - zuviel.! Ich weiss - Bürgermeister-Bestätigung. Kann man nicht irgendwann grosszügiger sein mit Hochstammobst, das ohnehin sehr arbeitsintensiv ist?
christian Joss um 08.53 Uhr:
Ich werde von Waldshut kommemend beim unsteigen in Koblenz kontroliert. Wie ist es wenn die kontrolle bei der Letzten verbindung geschieht und mir dadurch der letzte Anschluss des tages ab fähri und ich mit dem Zug nicht mehr nachhause komme. wer ist dafür verantwortlich, dass ich noch nachause komme? grenzbahnhof is Waldshut , Koblenz ist bereits in der Schweiz? Zahlt mir da der Bund das Taxi oder werde ich in einem solchen Fall von der Grenzwache mit dem Auto nach Hause gebracht?
Danke für die Antwort
Alice Derron um 08.52 Uhr:
unsere Verwandten in Deutschland möchten uns von ihrem Lammfleisch mitgeben. Ist das möglich?
Peter und Maria Stünzi um 08.51 Uhr:
Wir sind Bahnfahrer. Was machen wir, wenn im ganzen Zug weder D noch CH-Zöllner zu finden sind und wir den Ausfuhr-
stempel möchten. (meist direkter ICE nach Zürich, an 22.00)
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Andres Kupferschmid, Spiez um 08.50 Uhr:
Wir bringen nach unseren Reisen (meist in südl. Länder) häufig irgendwelche Fleischwaren (Würste, Trockenfleisch u.ä) im Rahmen der normalen Freimengen mit nach Hause. Müssen diese beim Zoll angmeldet werden? Grund: Ich habe gehört, dass es zeitweise Einfuhrsperren wegen Schweinepest und anderen Tierseuchen gibt und ich nicht weiss, ob und wo diese im Moment vorkommen.
Caroline Krebs um 08.50 Uhr:
Ich möchte per Internet ein Zelt bestellen, Wert ca. 300EU. Geliefert wird per DHL. Muss ich noch irgend etwas tun was das verzollen betrifft?
Martin Weiss um 08.50 Uhr:
Wir haben Ferienhaus in Frankreich. Was gilt es zu beachten, wenn wir Früchte (Aepfel, Birnen, Nüsse, Beeren) aus dem dortigen Garten in die Schweiz (unserem Wohnort) bringen?
Marianne Müller um 08.50 Uhr:
Wenn ich im Ausland eine Autoreparatur mache, muss ich dann nur auf das Material Zoll bezahlen oder auch auf die geleistete Arbeit?


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrte Frau Müller

Sie müssen grundsätzlich sowohl für das Material wie auch für die geleistete Arbeit Mehrwertsteuer entrichten, sofern der Nettobetrag die Wertfreigrenze von 300 Fr übersteigt. Diesbezüglich verweise ich auch auf die Rückseite des Fahrzeugausweises, wo diese Regelung aufgeführt ist.
Anbei auch der Link zur Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV.

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/00417/00419/index.html?lang=de

Es gibt in diesem Zusammenhang aber einige Ausnahmen von Tätigkeiten oder Materialien, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden wie z.B. Scheibenwischwasser etc. oder gewisse Ausführungen an deutschen Fahrzeugen (VW, BMW etc.) wie Hohlraumbehandlungen oder gewisse Ausbesserungen. Wenn Sie genaueres wissen wollen bitte ich Sie, beim nächsten Grenzübertritt beim Schweizer Zoll die entsprechenden Informationen einzuholen.
Walter Nef um 08.49 Uhr:
Zoll nach Italien verlangt für Sportgeräte in meinem Fall historischen Rennwagen für Besuch eines Rennens entweder ein ATA- oder Carnet de Passage,alle Länder um uns herum verlangen dies NICHT .
Ich meinte für Sportgeräte in die EU braucht es keine Papiere und warum innerhalb der EH solche ungleiche Geset
F. Kläui um 08.48 Uhr:
Auf dem Weg ins ferienhaus kaufe ich manchmal in D ein und führe in die CH ein, mit Abstempelung. Einzelne Waren nehme ich Tage später wieder mit (zB. 2 Flaschen Whisky im Wert von 200 Euro). Also von Ch über D wieder in die CH. Kann dies Probleme geben?
Lauper-Ader Ursula um 08.48 Uhr:
Mangels Angebot in der Schweiz möchten wir einen kleinen Wohnwagen (Eriba) in Deutschland ev. Holland kaufen. Was benötigen wir für die Einfuhr und mit welchen Kosten müssen wir rechnen? Vielen Dank Ursula Lauper-Alder
Gort Maria, Flums um 08.47 Uhr:
Wie kann man einen ganzen Alpkäse als Geschenk nach Deutschland mitnehmen?
Vreni Schenkel um 08.46 Uhr:
wir haben Ware eingeführt (unter 300 Fr. pro Person) und diese beim Schweizer Zoll angegeben. Auf der Rechnung stand aber nicht unsere Adresse (wegen Kundenkarte von Freunden). Kann man nachträglich mit korrigierter Rechnung (Adresse von der Schweiz) beim deutschen Zoll den Stempel holen (mit Original abgestempelt vom CH Zoll)
Carmela Meier um 08.46 Uhr:
Was kostet die Einfuhr allgemein wenn ich aus Deutschland div. Esswaren und Kleidungstücke im gesamt wert von 200 sFr. einkaufe? Gehe immer an den Zoll um abzustempeln.
Doris Lanz um 08.45 Uhr:
Wie gehe ich korrekt vor, wenn ich eine Autotüre in Deutschland neu spritzen lasse? Abgesehen von der Anmeldung und Zahlung der Differenz der Mwst wird hier auch eine Zollgebühr erhoben.
Ulrich Fankhauser um 08.44 Uhr:
Mir ist unklar wie gerechnet wird. Pro Person darf soviel Fleisch mitgenommen werden. Der Gesamtbetrag darf aber Fr. 300.-- pro Person nicht überschritten werden.


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr Fankhauser

Gerne verweise ich Sie diesbezüglich auf die Antwort zur Frage von Herrn Seybold.
Fredy Bürki um 08.43 Uhr:
Was tut man im Zug wenn keine Zollkontrolle stattfindet. Z.B. dabei hat. Z.b. Alkohol, teuren Schmuck usw.im TGV von Paris nach Bern wenn man abgabepflichtige Waren


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr Bürki

An den Bahnhöfen stehen Anmeldeboxen, welche die Möglichkeit bieten, die Waren schriftlich anzumelden. Das bedingt aber, dass man den Zug verlässt. Ansonsten rate ich Ihnen, sofern der Zug nur einen technischen Stopp (kurzer Stopp) vornimmt, vorgängig mit der zuständigen Zollstelle zu telefonieren. In den meisten Fällen findet sich eine Lösung.
Andrée Piberhofer um 08.43 Uhr:
Grüeszi, Haben alle Personen, die in einem Auto zusammen über die Grenze fahren, Anrecht auf die Einfuhr von Waren im Wert von sFr. 300.--, auch wenn eine Person die Limite von sFr. 300.-- übersteigt und damit ihre ganzen Waren verzollen muss?


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr Piberhofer

Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Sind nun alle im Fahrzeug befindlichen Personen im gleichen Haushalt wohnhaft, können die Waren untereinander aufgeteilt werden.
Sind sie aber nicht im gleichen Haushalt wohnhaft, muss grundsätzlich jede Person seine Waren selber verzollen oder versteuern.
Ist zum Beispiel ein Gegenstand an sich Netto über 300 Fr wert (z.B. ein Fernseher), so muss für den ganzen Fernseher Mehrwertsteuer entrichtet werde. Denn unteilbare Gegenstände oder solche, die an sich eine Einheit bilden (z.B. 4 identische Pneus für ein Auto, eine Polstergruppe etc.), können nicht aufgeteilt werden.
Peter Seibold um 08.43 Uhr:
Bis zu welchem Betrag pro Person dürfen Lebensmittel zollfrei eingeführt werden.


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr Seibold

Das hängt vom Lebensmittel ab.
Gerne verwiese ich Sie auf die Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV.
Auf der rechten Seite, unter Publikationen, ist noch das Merkblatt "Einfuhr von Nahrungsmitteln" aufgeschaltet.


http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/essen_trinken/00356/index.html?lang=de
Frefel Erwin Seuzach um 08.43 Uhr:
Ich habe Malpinsel im Wert von Euro 200 der BRD gekauft. Die Ausfuhr mit Stempel auf der Rechnung am Ausfuhrzoll BRD und beim Einfuhrzoll CH bestätigt. Ist der Lieferant verpflichtet die Mehrwertsteuer mir zurückzu erstattet. Wie ist vorzugehne. Danke herzlich E. Frefelernehmen, wenn er es ablenE


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr Frefel

Üblicherweise stellen die Geschäfte für die Mehrwertsteuerrückerstattung spezielle Formulare zur Verfügung, auf denen der Zoll den Ausfuhrstempel anbringen kann. Danach muss der Warenführer in der Regel nach Ausfuhr der Waren den Zettel im Geschäft vorbeibringen, um die Mehrwertsteuer rückerstattet zu bekommen.
Diesbezüglich kenne ich die Rechtslage in Deutschland nicht was man unternehmen muss, falls man die Mehrwertsteuer nicht erstattet bekommt. Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Kauf im Geschäft darüber zu informieren. Oder beim nächsten Grenzübertritt gleich beim deutschen Zoll.
Enzo Speziale um 08.43 Uhr:
Ich habe ein Rustico in Italien erworben. Darf ich Baumaterial/Werkzeuge und Inneneinrichtungen wie z.B. Möbel, Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik zollfrei einführen und wenn ja, bis zu welchem Warenwert oder Gewicht ?


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr Speziale

Sofern Sie die Waren zu privaten Zwecken in die Schweiz einführen, sind diese grundsätzlich zollfrei. Sofern der Wert der Waren die Wertfreigrenze von 300 Fr übersteigt, ist auf den gesamten Nettowarenwert Mehrwertsteuer zu enrichten.
Zum umgekehrten Fall, Waren von der Schweiz nach Italien, kann ich keine Auskunft erteilen, da ich die Rechtslage in Italien nicht kenne.
Ich empfehle Ihnen, auf der Webseite des ital. Zolls nachzusehen oder das Konsulat zu kontaktieren.
J. Meier um 08.43 Uhr:
Wir ziehen nach 20 Jahren mit unserem Umzugsgut aus Südeuropa in die Schweiz zurück. Welche Formulare sind auszufüllen und können diese im Internet heruntergeladen werden?


Antwort von: Attila Lardori
Guten Tag

Gerne verweise ich Sie auf die Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV. Auf dieser Seite sind die entsprechenden Informationen aufgeführt und auf der rechten Seite die Formulare eingefügt.

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00352/index.html?lang=de

Gute Heimkehr!!!
R.Brand um 08.42 Uhr:
wenn der Zoll nicht besetzt ist wie kann man dann den ausfuhrschein abstempeln?


Antwort von: Attila Lardori
Guten Morgen

Sofern Sie die MWST zurückfordern möchten ist ja der Stempel des ausländischen Zolls nötig. Sie haben in dem Fall lediglich die Möglichkeit, die Waren über eine besetzte ausländische Zollstelle auszuführen. Der ausländische Zöllner macht den Stempel grundsätzlich nur, wenn er auch überprüfen kann, ob die Ware tatsächlich ausgeführt wird.
Der Schweizer Zoll hat keine rechtliche Handhabe, die Ausfuhr zu bestätigen.
Rut Syfrig, Rüschlikon um 08.42 Uhr:
Ich nehme auch gerne Pflanzen aus dem Ausland nach Hause. Gibt es eine Liste, welche Pflanzen nicht eingeführt werden dürfen?


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrte Frau Syfrig

Gerne verweise ich Sie auf die Seite der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV und auf das entsprechende Merkblatt. Auf diesem sind alle Regelungen betreffend Planzen aufgeführt.

http://www.ezv.admin.ch/dokumentation/01854/01857/index.html?lang=de
Franz Birrer um 08.41 Uhr:
Ich möchte T-shirts im Wert vonn 2000.- in China bestellen, wie muss ich das an der Grenze verzollen?


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr Birrer

Wenn Sie Waren aus dem Ausland bestellen und sofern diese per Post in die Schweiz geliefert werden, erfolgt die Anmeldung und das Handling durch die Post.
Bei Waren aus Drittstaaten bitte ich Sie zu beachten, dass es sich nicht um Markenfälschungen handelt. Fälschungen werden durch den Zoll sichergestellt und allenfalls erfolgt eine Busse durch den Markeninhaber.
Wenn es sich also nicht um Fälschungen handelt und die T-Shirt zu privaten Zwecken eingeführt werden, sind 7.6% Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten.
Teuscher Urs um 08.40 Uhr:
Nehme von Frankreich vakumierte Spezialwürste mit. Gibt es da eine Obergrenze oder ein Verbot


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr Teuscher

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sofern die Würste aus dem EU-Raum stammen und zu privaten Zwecken eingeführt, bestehen grundsätzlich keine Importverbote oder Beschränkungen. Ausser das Fleisch selbst untersteht einem Schutzabkommen (z.B. Schildkröte etc.)
Zoll- und mehrwertsteuerfrei können Sie 3.5 kg einführen. Für Mehrmengen müssen Sie pro kg 13 Fr Zoll und 2,4 % MWST auf den Nettowarenwert entrichten.
H. Stähli um 08.39 Uhr:
Wenn ich meine Belege in das Couvert lege bei nicht besetzten Zoll habe ich ja nachher bei der Kontrolle in Hinterland keinen Beweis mehr in den Händen.


Antwort von: Attila Lardori
Guten Morgen

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Formular für die schriftliches Selbstanmeldung im Reiseverkehr, die in den Anmeldeboxen liegt ist dreiteilig.
Teil A wird in den Briefkasten geworfen, Teil B ist die Quittung für Sie und Teil C wird bei einer allfälligen Kontrolle im Grenzraum durch den Grenzwächter an sich genommen. Danach erfolgt ein Vergleich zwischen Teil A und C. So lässt sich also abklären, ob das Original auch wirklich eingeworfen wurde und ob die Angaben identisch sind.

Alles Gute und Erfolg.
R.H., Schwerzenbach um 08.39 Uhr:
Am Zoll fragt ein Zöllner nie "haben Sie etwas zu verzollen?" - seine Frage lautet immer "führen Sie Waren mit?"
Ich denke, dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied. Der Zöllner entscheidet dann, ob die mitgeführte Ware zu verzollen ist.



Antwort von: Attila Lardori
Guten Morgen

Vielen Dank für die Frage.
Das haben Sie richtig erkannt und Sie sind die erste Person, die mich auf diesen Umstand anspricht. (-:
Würde man nur nach Waren fragen, die zu verzollen sind, wären damit alle Waren, die der Mehrwertsteuerplicht oder Bewilligungspflicht unterliegen, nicht genannt.
Die Abfertigung bzw. die Entscheidung, was zoll- oder mehrwertsteuerpflichtig ist liegt ja beim Grenzwächter oder Zöllner. Die Warenanmeldung liegt in der Pflicht des Reisenden. Daher die Frage nach Waren.

Alles Gute und Erfolg.
D. Fischer um 08.39 Uhr:
Ich möchte aufgrund der guten US-Dollar- und Euro-Kurse ev. professionelles Fotoequipement in US oder Deutschland kaufen.
Wert, ca. 40000.- UDS.
Was für Kosten fallen an bei der Einfuhr (Zoll/MwSt.)?


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrter Herr / Frau Fischer

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da die 40000 USD die Freigrenze von 300 CHF pro Tag/Person überschreiten, müssen Sie für die Waren auf dem Nettowarenwert 7.6 % Merhrwertsteuer entrichten. Da ich die MWST-Sätze in den einzelnen US-Staaten nicht kenne, kann ich Ihnen keinen verbindlichen Betrag nennen. Zollgebühren müssen keine entrichtet werden.

Vielen Dank und alles Gute.

Nadia Schär um 08.39 Uhr:
Ich würde gern Wolle in Deutschland einkaufen. Bis zu welchem Betrag kann ich zollfrei in die Schweiz nehmen. Und auf dem Postweg, ist das der gleiche Betrag?


Antwort von: Attila Lardori
Sehr geehrte Frau Schär

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Falls Sie die Wolle zu Privatzwecken einführen, sind keine Zollabgaben zu entrichten. Sie müssen aber Mehrwertsteuer bezahlen, sofern der Wert der Wolle 300 Fr (Freigrenze) übersteigt. Diese Freigrenze gilt pro Tag und Person.
Auf dem Postweg fallen zusätzliche Gebühren an, die von der Post für das Handling erhoben werden. Diesbezüglich bitte ich Sie, die Post zu kontaktieren.
Alois Buholzer um 08.38 Uhr:
Gibt es Unterschiede von Freimengen zwischen Personen die in einem gewissen abstand zur Grenze wohnen und Personen zB aus der Innerschweiz


Antwort von: Attila Larori
Nein bzw. nicht mehr.
In der Vergangenheit wurde ein Unterschied zwischen Grenzbewohnern und Personen aus dem Inland gemacht. Dies gilt aber wie gesagt nicht mehr. Wünsche Ihnen alles Gute und Erfolg.


Stabsadj Attila Lardori
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